Rechtliches zum Thema Silvester-Feuerwerk

Rechtliches zum Silvester-Feuerwerk

Silvester-Feuerwerk und der rechtliche Rahmen

Was wäre der letzte Tag des alten Jahres in Deutschland ohne die Waren aus dem Feuerwerk-Shop? Das charakteristische Leuchten und Knallen gehört hierzulande für die meisten Menschen genauso dazu wie Pfannkuchen bzw. Berliner und Sekt. Somit steht es sinnbildlich für Feiern, Freude, Ausgelassenheit und die Neugier, was das neue Jahr wohl alles für uns bereit hält.

Doch Feuerwerk ist noch viel mehr als das. In ihm vereinigen sich Kreativität, komplexe chemische Zusammenhänge und eine sehr lange Geschichte und Tradition.

Aber wie genau sieht die rechtliche Lage diesbezüglich aus? Was gibt es dabei sowohl für Kundinnen und Kunden, als auch für jeden Feuerwerk-Shop zu bedenken?

In welche Kategorien teilt der Gesetzgeber Feuerwerk ein?

Auf der rechtlichen Ebene existieren insgesamt vier verschiedene Kategorien, in die Feuerwerk eingeteilt wird. Jene Kategorien sind:

Kategorie F1:
Hierrunter fallen Feuerwerkskörper bei deren Verwendung eine sehr geringe Gefahr und ein ebenfalls sehr geringer Lautstärkepegel entstehen. Sie sind zum Zünden in geschlossenen Räumen, einschließlich Wohngebäuden, vorgesehen.

Kategorie F2:
Hierunter fallen Feuerwerkskörper bei deren Verwendung eine geringe Gefahr und ein ebenfalls geringer Lautstärkepegel entstehen. Sie sind zum Zünden in abgegrenzten Außenbereichen vorgesehen.

Kategorie F3:
Hierunter fallen Feuerwerkskörper bei deren Verwendung eine mittlere Gefahr und ein für die menschliche Gesundheit unbedenklicher Lautstärkepegel entstehen. Sie sind zum Zünden in weiträumigen Außenbereichen vorgesehen.

Kategorie F4:
Hierunter fallen Feuerwerkskörper bei deren Verwendung eine große Gefahr und ein für die menschliche Gesundheit unbedenklicher Lautstärkepegel entstehen. Sie sind zum Zünden durch geschultes Fachpersonal vorgesehen.

Da dies im Bezug auf Silvester-Feuerwerk die mit Abstand wichtigste Kategorie ist, soll im Folgenden ausschließlich auf F2 eingegangen werden. Beispielsweise gehören die für Silvester charakteristischen Raketen zu dieser Kategorie.

Ab wann kann man Silvester-Feuerwerk im Laden kaufen?

Silvester-Feuerwerk darf in Deutschland lediglich an den letzten drei Werktagen des Jahres an Privatpersonen verkauft werden. Dies sind in der Regel der 29., 30. und 31. Dezember. Ist der 29. ein Freitag, Samstag oder Sonntag, beginnt die Verkaufszeit schon am 28. Dezember.

An Privatpersonen, welche über eine Ausnahmegenehmigung verfügen, darf auch außerhalb dieser Saison F2-Silvester-Feuerwerk verkauft werden. Solche Genehmigungen beziehen sich meistens auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu einem besonderen Anlass.

Um Silvester-Feuerwerk der Kategorie F2 kaufen zu dürfen, muss man mindestens 18 Jahre alt, also volljährig sein.

Ab wann und wie lange darf man Feuerwerk zünden?

Silvester-Feuerwerk der Kategorie F2 darf ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Präziser ausgedrückt heißt das, es ist vom 31.12. 00:00 Uhr bis 01.01. 23:59 Uhr gestattet.

Städten und Gemeinden steht es jedoch frei, auch innerhalb dieses Zeitraums das Zünden einzuschränken oder ganz zu verbieten. Einschränkungen können sowohl zeitlicher, als auch räumlicher Natur sein.

Auch für das Zünden von F2-Silvester-Feuerwerk muss man mindestens 18 Jahre alt, also volljährig, sein.

Wer als Privatperson Silvester-Feuerwerk außerhalb der Saison verwenden möchte, braucht dafür eine spezielle Genehmigung. Diese ist bei der vor Ort zuständigen Behörde zu beantragen. Genehmigt werden solche Anträge nur, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller in der Lage ist, einen besonderen Anlass und einen geeigneten Platz zum Zünden nachzuweisen.

Eine erteilte Ausnahmegenehmigung ist immer auf ein festgesetztes Zeitfenster bezogen. Es wird also genau vorgeschrieben, wann das Feuerwerk beginnen darf und enden muss.

Welche Einschränkungen gibt es bei der Verwendung von Silvester-Feuerwerk?

Generell verboten ist die Verwendung von F2-Silvester-Feuerwerk aus Brandschutzgründen in unmittelbarer Nähe von Gebäuden oder Anlagen, welche als besonders brandgefährdet eingestuft wurden. Früher wurden in diesem Zusammenhang vor allem Reet- oder Fachwerkhäuser genannt. Mittlerweile ist man jedoch zu dem Schluss gekommen, dass für Fachwerkhäuser nicht zwangsläufig eine höhere Brandgefahr besteht. Zudem betroffen von Einschränkungen sind Alten- und Kinderheime, Kirchen und Krankenhäuser.

Manche Städte haben deutlich strengere Regeln im Bezug auf Silvester-Feuerwerk erlassen, um ganz gezielt ihre Altstädte vor Bränden zu schützen. Solche historischen Viertel bestehen oft aus vielen Fachwerkhäusern und engen Gassen. Deshalb gelten sie häufig als besonders brandgefährdet. Grundsätzlich untersagt ist Silvester-Feuerwerk beispielsweise in den Innenstädten von Köln, Konstanz und Ravensburg. In Düsseldorf wird jenes Verbot auch damit begründet, dass es an bestimmten Plätzen besonders häufig zu sogenannten Personenschäden gekommen ist.

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