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P1 - Artikel & Schallerzeuger

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P1 Schallerzeuger

Jeder kennt diesen magischen Moment, der einem ein Prickeln auf der Haut erzeugt: Ein Blick in den Himmel, explodierende Feuerwerkskörper in bunten Farben, überall knallt, raucht und explodiert es, das Staunen der Lieblingsmenschen um sich herum...

Feuerwerks- bzw. Pyrotechnik gehört zu den faszinierendsten Bereichen und versorgt die Menschen zu Silvester, an Nationalfeiertagen oder bei privaten Festlichkeiten wie Hochzeiten und Geburtstagen mit atemberaubenden Höhenspektakeln. Die Pyrotechnik beschäftigt sich zudem in ihrer Expertise mit den unterschiedlichen Arten und Kategorisierungen von Feuerwerkstypen: Innerhalb Mitteleuropas gilt dabei die Standardeinteilung in vier Kategorien (Großfeuerwerk - F4, Mittelfeuerwerk - F3, Kleinfeuerwerk - F2 und Kleinstfeuerwerk - F1). Mit abnehmender Kategoriesierungsklasse ist es Menschen ab 18 Jahren erlaubt, die darin enthaltenen Feuerwerksprodukte eigenständig zu erwerben und zu gebrauchen. Dahingegen ist es nur ausgebildeten Pyrotechnikern erlaubt, Großfeuerwerke der KAT. F4 abzubrennen. Neben Diesen F-Kategorien gibt es auch noch die Kategorien P1 und P2.

P1 Artikel in der Pyrotechnik

P1 Artikel fallen in keine der oben genannten Kategorisierungen: Sie werden in §3a des SprengG zu den „sonstigen pyrotechnischen Gegenständen“ eingeordnet, die je nach Verwendungsart, Zweck und dem Grad der von ihr ausgehenden Gefahr (einschließlich Lärmpegel) in die Kategorien P1 und P2 unterteilt werden. Die Kategorie P1 beschreibt pyrotechnische Gegenstände, die eine geringe Gefahr beherbergen und zudem nicht dem Typus "Feuerwerkskörper" zugeordnet bzw. für das Theater oder die Bühne zugelassen sind. Hierzu zählen in der Anzündmittel, Raucherzeuger, Schallerzeuger (in der Umgangssprache auch "P1-Böller" oder "Polenböller" bezeichnet) und verschiedene weitere technische Artikel. Demgegenüber werden P2 Artikel eine höhere Gefahr zugeschrieben, weshalb die Produkte nur mit Fachkenntnis eines Pyrotechnikers zum Einsatz kommen dürfen.

P1 Artikel können von volljährigen Personen (ab 18 Jahren) erworben werden und sind - in der Regel - ohne gesetzliche Einschränkungen und volljährig verwendbar. Dennoch sind die eindeutigen rechtlichen Grundlagen über die Bedingungen und den Gebrauch von P1 Artikeln im jeweiligen europäischen Land sehr unterschiedlich. Den Artikeln der Kategorie P1 wird zwar eine geringe Anwendungsgefahr zugeschrieben, dennoch sollten auch hier die jeweils aufgebrachte Anleitung des Herstellers notwendigerweise befolgt werden. Außerdem gilt: Auch, wenn diese Produkte ganzjährig zum Einsatz kommen kann, ist ihnen doch eine besondere und vor allem zweckgebundene Verwendung vorgesehen, die im Nachfolgenden erklärt wird:

Verwendungsweise von P1 Artikeln

P1 Artikel dürfen zwar von Privatpersonen verwendet werden, ihr Einsatz ist allerdings zweckgebunden. Das bedeutet: Ein Einsatz, der bestimmte Eigentumsrechte und Sicherheitsabstände beachtet und dazu die Freiheit einer anderen Person nicht einschränkt.

Zu einem zweckgebundenem Gebrauch gehört das Verbot des Einsatzes im öffentlichen Raum (z.B. auf Plätzen, in Pärken usw.), insofern keine Erlaubnis seitens des Grundstückeigentümers bzw. der zuständigen Verwaltung der Gemeinde oder der Stadt vorliegt. Daher können P1 Artikel auf eigenem Grund und Boden gezündet werden, sofern der Verwendungszweck erfüllt ist. Der Verwendungszweck des P1 Artikels ist auf dem Gegenstand angebracht. Sicherheitsabstände zu gewissen Institutionen wie beispielsweise Altersheime, Kindergärten, Krankenhäuser aber auch brandgefährlichen Gebäuden (aufgrund des Alters und der Bauweise) sind unbedingt einzuhalten!

Ergänzende Abstandsregeln geben zumeist die jeweiligen Artikel auf ihrer Produktbeschreibung selbst: Wird auf der Verpackung zum Beispiel ein Abstand von mindestens 15 Metern zu anderen Personen, Wertgegenständen und Immobilien angegeben, ist dieser aufgeführte Mindestabstand auch einzuhalten!

Was noch beachtet werden sollte: Auch, wenn auf eigenem Boden fremdes Eigentum durch das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen beschädigt wird, muss der Zünder für den entstandenen Schaden aufkommen!

P1 Artikel im Verkauf

Innerhalb der Kategorie P1 können Anzündmittel, P1 Raucherzeuger und P1 Schallerzeuger erworben werden.

Anzündmittel enthalten Explosivstoffe, die zum Auslösen des Abbrandes (d.h. der Aktivierung eines Feuerwerkskörpers) oder der Deflagration (ein sehr schneller Abbrennvorgang) von anderen Explosivstoffen wie pyrotechnischen Sätzen genutzt werden können. Diese Produkte sind meistens Anzündlichter, -schnüre oder Brückenzünder, die in den unterschiedlichsten Ausführungen und Längen bei verschiedenen Herstellern und Anbieter für Feuerwerksartikel frei verkäuflich erworben werden können.

Aber Achtung: ANZündmittel unterscheiden sich immer von Zündmitteln, deren Aufgabe es ist, eine Sprengung (Detonation) zu initiieren! Diese Mittel dürfen bei Feuerwerken nicht verwendet werden und können nur von ausgebildeten Sprengmeistern erworben werden.

Raucherzeuger gibt es für die verschiedensten Ereignisse (Fotoshooting, zum Theatereinsatz oder für Video Drehs) und sind meistens in den Farbtönen "grün", "blau", "gelb", "rot" und "rosa/lila" erhältlich. Sie erzeugen - wie der Name vermuten lässt - dicken Rauch in einer jeweiligen Farbe und sind während ihres Einsatzes geräuschlos. Je nach Dauer der benötigten Raucherzeugung kann man sich zwischen Rauchtöpfen oder Rauchfontänen entscheiden, die sich in Rauchvolumen und der Einsatzzeit unterscheiden, alle aber herkömmlicherweise mit einer Zündschnur aktiviert werden.

Zudem werden spezielle Rauchbomben mit kaltem Abbrand für Airsoft oder Paintball-Spiele favorisiert verwendet: Diese P1 Artikel sind fachsprachlich als "Rauchgranaten" markiert und werden zum Beispiel dafür eingesetzt, sich während des Paintballs hinter einer dicken Rauchwand verstecken zu können. Außerdem werden die so genannten "Rauchfackeln" als Signalmittel im Rahmen einer Schutzausrüstung bei Survival Touren oder Seefahrten angewendet. Vor allem Rauchfackeln mit integriertem Reibezünder, welche besonders einfach in der Handhabung sind und kein Feuerzeug zum Zünden benötigen, eignen sich als perfektes Signalmittel für den Fall einer Notfallsituation und bilden so einen wichtigen Begleiter bei Survival Touren.

Der dritte große Bereich der P1 Artikel bilden die "P1 Schallerzeuger", deren Definition, richtige Anwendungsweisen und Einsatzgebiete im weiteren Verlauf des Ratgebers erklärt werden sollen:

P1 Schallerzeuger

Als P1 Schallerzeuger werden diejenigen pyrotechnischen Gegenstände bezeichnet, die dafür hergestellt wurden bzw. darauf ausgelegt sind, durch ihre Zündung den im Artikel enthaltenen pyrotechnischen Satz zu aktivieren und dadurch Schall abzugeben. Im allgemeinen Sprachgebrach werden P1 Schallerzeuger auch als Knallkörper oder Böller bezeichnet. Ihr Haupteffekt und damit Grund des Einsatzes ist die Entstehung eines Knalls.

Aufbau und Funktion von P1 Schallerzeuger

P1 Schallerzeuger bestehen aus einer verhärteten Hülle, die mithilfe von geleimtem Papier oder Kunststofffasern erstellt wird. Diese Materialien haben in der Regel einen schwachen Explosionsstoff. Als Effektsatz zur Knallerzeugung dürfen freiverkäufliche Artikel in Deutschland nur aus Schwarzpulver bestehen. Das Schwarzpulver wird zudem meistens mit gewöhnlichem Lehm oder roter Tonerde versehen, um die Lücken innerhalb der P1 Schallerzeuger-Körper aufzufüllen. Alternative Mischungen (z.B. mit einem Flashpulver aus Kaliumperchlorat und Aluminium) sind nur für die Benutzung durch Pyrotechniker und Personen, die über eine behördliche Erlaubnis verfügen, erlaubt. Außerhalb von Deutschland werden auch als gefährlicher eingestufte Knallkörper (meist als "Polenböller" bezeichnet) verkauft, die mit einem hochenergetischen BKS (Blitzknallsatz) gefüllt werden und einen extrem scharfen Knall erzeugen.

P1 Schallerzeuger sind für ihre Zündung mit einer Zündschnur oder einem Reibkopf (ähnlich dem eines Streichholzes) ausgestattet. Durch einen hohen und schnellen Druckanstieg nach der Entzündung zerreißt die Hülle mit der Schwarzpulverfüllung. Der Druckanstieg wird dabei durch den bereits erklärten Vorgang der Deflagration hervorgerufen. Da das Schwarzpulver mit einer Geschwindigkeit von 300 bis 600 m/s abbrennt, entsteht durch diese Beschleunigung der gewünschte Knalleffekt.

Rechtliche Voraussetzungen

P1 Schallerzeuger können nur von Personen ab 18 Jahren erworben werden. Da diese Böller nicht in den Bereich der "Feuerwerksartikel" fallen, welche nur an drei Tagen um Silvester zum Einsatz kommen dürfen, ist es möglich, diese Artikel ganzjährig zu erwerben und auch einzusetzen. Bitte unbedingt den angegebenen Verwendungszweck beachten! Der P1 Schallerzeuger darf innerhalb der Anwendung in Deutschland eine Schalllautstärke von 120 dB in 15 Metern Entfernung nicht überschreiten.

Ein weiteres Kriterium, welches P1 Schallerzeuger erfüllen müssen, um in Deutschland als legal angesehen zu werden ist das "CE-Zeichen". Diese Prüfnummer, die aus den Buchstaben CE und einer darauffolgenden vierstelligen Nummer besteht, ist rechtlich gesehen kein Gütesiegel, sondern eine Dokumentation über die Einhaltung von gesetzlichen Mindestanforderungen. Verbraucher sollten dennoch immer darauf achten, dass dieses Zeichen stets auf den von ihnen favorisierten P1 Schallerzeuger-Produkten notiert ist. Steht lediglich die Buchstabenkombination CE auf dem Artikel, bestätigt der Hersteller der P1 Schallerzeuger, dass das Produkt den EU-Richtlinien entsprechen. Allerdings lässt das alleinige CE-Kennzeichen keine Rückschlüsse darauf zu, ob der P1 Schallerzeuger von einer unabhängigen Stelle hinsichtlich der wirklichen Einhaltung der europäischen Richtlinien überprüft wurde. Dies beweist erst die nachfolgende vierstellige Identifikationsnummer - Eine derartige Zahlenfolge sollte also immer hinter dem "CE" auf dem zu kaufenden P1 Schallerzeuger zu finden sein.

Der richtige Umgang mit P1 Schallerzeugern

Wie für alle pyrotechnischen Gegenstände gilt auch für P1 Schallerzeuger: Sie sollten niemals neben offenen Kaminen, Flammen oder Heizungen gelagert werden. Für die Lagerung und den Transport empfiehlt es sich, den Knallkörper in einen verschließbaren, stabilen Karton aus Pappe - im besten Falle der Originalkarton - zu legen. Die Produkte sollten auf keinen Fall unverpackt im Fahrzeug transportiert werden! Bitte die für die Aufbewahrung und für den Transport einschlägigen Vorschriften beachten.

Bevor der oder die P1 Schallerzeuger gezündet werden, sollte man den jeweiligen Abschussplatz rechtzeitig und vor allem während des Tageslichts besichtigen und erkunden. So kann sichergestellt werden, ob folgende Kriterien für eine gefahrlose Zündung gewährleistet werden können:

  • Können Sicherheitsabstände eingehalten werden? Sind eventuelle Zuschauer weit genug entfernt vom Zündungsort?
  • Habe ich die jeweiligen Schallschutzbestimmungen des Ortes eingehalten?
  • Sind Parkplätze oder kritische Gebäude in unmittelbarer Nähe (Lackschäden an Autos, Brandgefahr durch Funkenflug, feuergefährliche Einrichtungen wie bspw. Tankstellen)?
  • Wie ist das Gelände bzw. der Zündungsort allgemein beschaffen (Untergrund, Ebenheit, Übersichtlichkeit)?


Vor dem eigentlichen Einsatz der P1 Schallerzeuger sind unbedingt die jeweiligen Warn- und Sicherheitshinweise sowie die Gebrauchsanleitung der Verpackung vollständig zu lesen! Nachdem überprüft wurde, dass die erforderlichen Sicherheitsabstände zu Personen und/oder Gegenständen eingehalten werden, kann die Zündung erfolgen. Hierbei sollte der Artikel stets vom Körper weg aktiviert werden. Der Zündende selbst sollte sich daraufhin unvermittelt einige Meter vom Zündungsort entfernen! Trivialerweise sollte der bereits gezündete P1 Schallerzeuger niemals in den Händen gehalten werden.

Sollte der P1 Schallerzeuger ein Versager sein und keinen Schall verursachen, ist Geduld angesagt: Auf keinen Fall sollte man direkt nachkontrollieren oder gar nachentzünden, um schwere Verletzungen und bleibende Schäden durch Spätzünder zu vermeiden! Jeder Artikel muss zudem einzeln und nacheinander entzündet werden: Eine geballte Ladung zu aktivieren, um damit mehr Schall erzeugen zu wollen, ist nicht empfehlenswert! Ebenso sollten Böller niemals in Behältnisse oder offene/geschlossene Räume befördert werden.

Preisniveau, Kosten und legaler Verkauf in Deutschland

Für den legalen Verkauf mit den oben genannten Kriterien finden sich auf deutschem Markt aktuell lediglich zwei P1 Schallerzeuger die frei verkäuflich und ohne Bedenken erworben werden können. Dabei handelt es sich um einen Schallerzeuger der Firma "Di Blasio Elio" mit dem Namen "Cobra P1" und um den "Megatresk Explo" von "Privatex Pyro". Beide P1 Schallerzeuger verfügen über einen Blitzknallsatz.

Die Kosten für P1 Schallerzeuger pegeln sich in der Regel zwischen zehn und fünfzig Euro ein, abhängig von der Größe des bestellten Pakets. Für ein einzelnes Dreierset mit 6gr Schwarzpulver pro Stück kann man mitunter auch weniger als zehn Euro bezahlen. Allerdings sollte man mit fallenden Kosten auch auf die eingehaltenen Standards in Hinsicht auf Qualität und Sicherheit des Produktes achten. Denn nicht immer können diese bei Billigartikeln gewährleistet werden! Es gilt daher P1 Schallerzeuger, sowie alle anderen pyrotechnischen Gegenstände und Feuerwerksartikel, stets bei seriösen Anbietern über das Internet zu bestellen. Diese sind in der Regel daran erkennbar, dass sie zum einen in ihrem Impressum eine Gewerbenummer auflisten und zum anderen denjenigen Namen der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde (meist ist dies ein Name eines ausgebildeten Pyrotechnikers).

Resümee

P1 Schallerzeuger sind pyrotechnische Gegenstände, die in den Bereich der "P1 Artikel" fallen. Neben Schallerzeugern sind auch Anzündmittel und Raucherzeuger in dieser Kategorie vorfindbar. P1 Schallerzeuger haben das Ziel einen Knalleffekt zu erzeugen. Dieser Effekt tritt üblicherweise durch das im Artikel enthaltene Schwarzpulver ein, welches mithilfe einer Zündschnur aktiviert wird und eine Deflagration erzeugt. Innerhalb Deutschlands sind P1 Schallerzeuger-Produkte legal für erwachsene Personen ab 18 Jahren und ganzjährig zu erwerben, wenn sie die benötigten Voraussetzungen (CE-Zeichen bzw. CE-Zertifizierung) erfüllen können.

Entsprechen sie diesen Standards, ist es erlaubt den oder die P1 Schallerzeuger auf eigenem Grundstücksboden oder auf öffentlichem Gebiet (dann aber nur mit Erlaubnis) zu zünden. Dabei sind die Kriterien für eine sichere und erlaubte Zündung zu beachten (Ruhezeiten, Mindestabstand zu anderen Personen/Wertgegenständen/Einrichtungen, Verpackungsanweisungen). Bitte auf den Verwendungszweck des Schallerzeugers achten. Sind all diese Anforderungen an die P1 Schallerzeuger erfüllt, steht dem fröhlichen Knallen nichts mehr im Wege!